Frage:
Bei den Bescheiden der Finanzverwaltung ergibt sich bei dem Wert der Alterswertminderung eine Differenz zur der Berechnung von Opti.Tax:
Bescheid:
Opti.Tax:
Woher kommt diese Differenz und was ist zu tun?
Antwort:
Bei der Erstellung des Berechnungsmoduls für das Sachwertverfahren waren die Musterbescheide der Finanzverwaltung noch nicht verfügbar. Auf Basis verschiedener fachlichen Quellen wie u.a. aus den Unterlagen von Herrn Dipl. Finanzwirt (FH) Ingo Krause, Oberregierungsrat Münster und Dozent verschiedener Steuerberaterverbände, u.a. Westfalen-Lippe, Hessen, etc. sowie aus den Unterlagen des NWB Verlags haben wir eine Sachlage zusammengetragen die eine Annahme der Berechnung wie folgt zulässt:
Gebäudenormalherstellungswert (127.168,50 €)
x (Differenz Alter des Gebäudes : wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer)
gerundet auf Zwei-Nachkomma-Stellen in Prozent (46,67%)
= maximale Alterswertminderung (59.349,54 €)
Die Finanzverwaltung legt nun mit den Bescheiden des Grundsteuerwertes folgende Berechnung zugrunde:
Gebäudenormalherstellungswert (127.168,50 €)
x Alter des Gebäudes (28)
: wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer (60)
= maximale Alterswertminderung (59.345,30 €)
Nach Rücksprache mit den verschiedenen Fachleuten wäre eine Berechnung wie von der Finanzverwaltung beschrieben vorzuziehen und wird in der Version 22.0.24 geändert sein.
Erläuterung:
In §259 Abs. 4 BewG wird darauf hingewiesen, dass "die Alterswertminderung sich durch Multiplikation des Gebäudenormalherstellungswerts mit dem Verhältnis des Alters des Gebäudes im Hauptfeststellungszeitpunkt zur wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer nach Anlage 38 ergibt."
Unsere Entwicklung nahm dies zum Anlass, die Alterswertminderung in Prozent und dem standardisierten kaufmännischen Runden zu berechnen und diese dann auf die Gebäudeherstellungswert zu multiplizieren.
Als die Musterbescheide zur Verfügung gestellt wurden, sind die Berechnungen von Opti.Tax und der Finanzverwaltung identisch gewesen und somit wurden die Werte für "Alter des Gebäudes" sowie "wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer" in der Darstellung als Information hinzugefügt.
Hierzu die Quelle zu dem Bewertungsgesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__259.html
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