Frage:
Wir haben ein unbebautes oder bebautes Grundstück mit mehreren Flurstücken und unterschiedlichen Bodenrichtwerten, wie kann ich das erfassen?
Antwort:
Allgemein können in Opti.Tax bis zu 9999 Flurstücke in einem unbebauten oder bebauten Grundstück erfasst werden.
Bei der Erfassung der verschiedenen Bodenrichtwerte können Beschränkungen von der Finanzverwaltung vorgegeben sein, wie beispielsweise das Bundesmodell, das maximal 2 zu erfassende Bodenrichtwerte erlaubt. In solchen Fällen ist es erforderlich, den höchsten und den niedrigsten Bodenrichtwert zu ermitteln und die Flächen gewichtet auszumitteln. Dies bedeutet, dass Sie die Flächen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Anteile am Gesamtwert berechnen, indem Sie den Durchschnittswert der Bodenrichtwerte verwenden.
Es ist ratsam, unter dem Punkt "Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung" in Opti.Tax auf die Gewichtung der Bodenrichtwerte und die Berechnung der Flächen hinzuweisen. Dies ermöglicht es Ihnen, alle relevanten Informationen zur Bodenwertermittlung vollständig und präzise darzulegen, was die Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung erleichtert
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.