Folgeprojekte zu einer Hauptfeststellung sind in Opti.Tax leicht zu erstellen. Es ist zunächst die Hauptfeststellung des Grundbesitzes aufzurufen, zudem ein Folgeprojekt gewünscht wird. Per Rechtsklick auf die gewünschte Hauptfeststellung wird ein Kontextmenü angezeigt. Hier ist der Menüpunkt „Folgeprojekt“ auszuwählen. Es kann zwischen folgenden Projektarten gewählt werden:
- Nachfeststellung
- Artfortschreibung
- Wertfortschreibung
- Art- und Wertfortschreibung
Nach Auswahl einer Projektart wird das Folgeprojekt angelegt.
Die Folgeprojekte werden für das Jahr angelegt in dem wir uns gerade befinden. Sollte die Erklärung rückwirkend zum Vorjahr oder für das kommende Jahr angelegt werden muss die Checkbox zur Position "Grundsteuererklärung auf den 1. Januar" nochmal auf "In Bearbeitung" gesetzt werden um das Jahr anzupassen.
Siehe auch: Änderungsmeldungen Grundstücke – hsp Handels-Software-Partner GmbH (hsp-software.de)
Begriffe
Hauptfeststellung
Die erste Hauptfeststellung erfolgt zum Stichtag 1.1.2022. Das bedeutet, das Finanzamt legt den Wert des Grundbesitzes fest, den er am 1.1.2022 hat.
Nachfeststellung
Sofern es sich um die regelmäßige Feststellung der Grundsteuerwerte handelt, wählen Sie die Hauptfeststellung. Sofern eine wirtschaftliche Einheit neu entsteht oder eine bereits bestehende wirtschaftliche Einheit erstmals besteuert wird, handelt es sich um eine Nachfeststellung.
Wertfortschreibung
Eine Wertfortschreibung ist durchzuführen, wenn sich der Grundsteuerwert seit der letzten Feststellung um mehr als 15.000 EUR verändert hat (geringer oder höher).
Artfortschreibung
Eine Artfortschreibung ist dann vorzunehmen, wenn sich die Grundstücksart im Vergleich zur letzten Feststellung geändert hat.
Art- und Wertfortschreibung
Sofern die Grundstücksart von der zuletzt getroffenen Feststellung abweicht und sich zeitgleich der Wert des Grundstücks um mehr als 15.000 € geändert hat, spricht man von einer Art- und Wertfortschreibung.
Grundsteuer-Änderungsanzeigen nach § 228 Absatz 2 BewG, § 19 GrStG
Die Änderungsanzeige ist eine formale Erweiterung (GW5), die seitens ERiC erst im Q1/2024 zur Freigabe vorgesehen hat (für Bayern, Hamburg und Niedersachsen erst ab Q3/2024). Die technische Voraussetzung muss also noch kommen.
Eine Übermittlung einer Änderungsanzeige in Freitext wie in ELSTER unter "Sonstigen Nachrichten an das Finanzamt" ist keine Funktion, die wir in OptiTax nutzen und präferieren können. Dies müsste über ELSTER direkt laufen oder schriftlich an das Finanzamt.
Bis die technischen Voraussetzungen geschaffen seitens ELSTER wurden und in Opti.Tax implementiert (sowie danach) gilt:
Die Übermittlung einer vollständigen Erklärung ersetzt eine Änderungsanzeige – und ist der empfohlene und mit den Finanzverwaltungen aller Bundesländer abgestimmte Weg.
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