In letzter Zeit kommen vermehrt von Ihren Mandanten Änderungen bezüglich der Daten von Grundstücken herein? Wie können Sie dem Finanzamt mitteilen, dass sich die Situation auf dem Grundstück seit der Erstmeldung verändert hat? Wie genau ist die Handhabung einer Nachfeststellungserklärung zum 01.01.2024 in Opti.Tax?
Sie können auf der bestehenden Hauptfeststellung einen Rechtklick --> Folgeprojekt --> Nachfeststellung diese direkt anlegen.
Bitte prüfen Sie auch immer das Meldedatum, da Opti.Tax ein Datum automatisch setzt, das nicht unbedingt auf Ihren Fall passt. Sie können aber das Jahr ändern, wenn Sie die Checkbox auf "In Bearbeitung" setzten.
In diesem Fall werden die Datenfelder zur Bearbeitung freigegeben und Sie können das Datenfeld „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar“ pflegen.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.