Frage:
Wir haben ein Grundstück als "unbebautes Grundstück" deklariert. Die Rückmeldung der Finanzverwaltung besagt, dass das Grundstück gem. Land- und Forstwirtschaft abgeändert werden soll. Was ist zu tun?
Antwort:
Bitte Duplizieren Sie das Grundstück und ändern Ihre Angaben in der Grundstücksübersicht ab (ggf. das Feld "Art des Grundstücks" löschen)
Hinweis:
Es kann u.U. vorkommen, dass durch das Öffnen der Feststellungserklärung die "Anlage Grundstück" nicht automatisch gelöscht wird. Sollte das bei Ihnen ebenfalls der Fall sein, dann entfernen Sie den Filter:
Anschließend können Sie die "Angaben zur Grundstücksart" in der "Anlage Grundstück" mit Rechtsklick auf das Symbol -> "Nicht erforderlich" entfernen.
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