Seit dem Opti.Tax Release 22.0.7 werden die
- im Bundesmodell die Grundsteuerwerte
- in den abweichenden Landesmodellen die Grundsteuermessbeträge
je Grundstück ausgewiesen (siehe nachfolgender Screenshot. Werden Grundsteuermessbeträge angezeigt, wird in der Spalte davor der fiktive Grundsteuerwert ausgegeben.
Wenn der Wert nicht berechnet werden kann, dann mit dem Mauszeiger über die Angabe "Berechnung nicht möglich" fahren. Dann wird in einem Tooltip angezeigt, welche Werte für die Berechnung fehlen (siehe nachfolgender Screenshot).
Der Bericht mit dem Nachweis über den Rechenweg wird kurzfristig im nächsten Release von Opti.Tax (geplant 12.08.) bereitgestellt, damit der Abgleich mit Grundsteuerwertbescheiden der Finanzverwaltung erfolgen kann.
Berechnung
Wir haben vor Monaten viele Kanzleien nach Prioritäten in der Entwicklung gefragt. Dabei kam heraus, dass die Berechnung des Grundsteuerwert oder -messbetrag zuerst benötigt wird. Die Darstellung des Rechenweges allerdings später bereitgestellt werden kann, da dies erst zum Abgleich mit den Grundsteuerwertbescheiden der Finanzverwaltung benötigt wird.
Die Begründungen der Kanzleien waren unter anderem folgende:
- Der Grundsteuerwert oder -messbetrag wird jetzt für die Abrechnung nach Gegenstandswert benötigt.
- Dieser Wert wird benötigt, um den Mandanten bei Verwendung des aktuellen Hebesatz der Gemeinde die "neue" Grundsteuer mitzuteilen und damit deutlich zu machen, dass die Hebesätze angepasst werden müssen.
Wir sind den Kanzleien gefolgt und arbeiten aktuell an dem Bericht mit dem Rechenweg im Reportingmodul.
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