Haben Sie kein Anlagevermögen in Ihrer E-Bilanz zu übermitteln, erhalten Sie trotzdem einen Erfassunghinweis/ Validierungsfehler das der Anlagenspiegel (Brutto) übermittelt werden muss und noch keine Angaben vorliegen.
In der E-Bilanz ab dem Wirtschaftsjahr mit Beginn 01.01.2017 ist es Pflichtig den Anlagespiegel (brutto) zu übermitteln. Der Anlagenspiegel (brutto) Kurzform und Anlagenspiegel (netto) können somit nicht mehr genutzt werden.
Haben Sie kein Anlagevermögen wo die Werteentwicklung nachgewiesen werden muss, übermitteln Sie diesen am besten mit dem 0,00 Wert in dem Sie in die erstbeste Position diesen eintragen.
Oder Sie übermitteln diesen mit NIL , was Sie aber wirklich nur tuen sollten wenn keine Werte sich im Anlagevermögen befinden (siehe Hinweis).
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