Seit der E-Bilanz Taxonomie 6.4 ist der steuerliche Betriebsvermögensvergleich für fast alle Rechtsformen verpflichtend. Aus genommen Unternehmen mit wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben und Betriebe gewerblicher Art.
Bei dem steuerlichen Betriebsvermögensvergleich handelt sich um eine steuerliche Gewinnermittlungsart.
Der Gewinn nach BVV errechnet sich dabei wie folgt:
Betriebsvermögen zum Ende des Wirtschaftsjahres
-Betriebsvermögen zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres (nach möglicher Kapitalanpassung)
= Betriebsvermögensänderung (Zunahme oder Abnahme) bzw. Gewinn
Betriebsvermögensänderung (Zunahme oder Abnahme) bzw. Gewinn
+Entnahmen / Ausschüttungen im laufenden Wirtschaftsjahr
-Einlagen / Kapitalzuführungen im laufenden Wirtsschaftsjar
-Kaptitalanpassung
= Jahresüberschuss / -fehlbetrag (BVV)
In Opti.Tax kann der steuerliche Betriebsvermögensvergleich manuell oder automatisch mit der in unserer Software integrierten Fachenunterstützung ausgefüllt werden.
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