In der Bilanz muss entschieden werden, ob die GuV (Gewinn und Verlustrechnung) nach Gesamtkostenverfahren (GKV, Aufwendungen werden nach Kostenarten Material, Personal, Abschreibungen usw. gegliedert) oder Umsatzkostenverfahren (UKV, Aufwendungen werden nach Funktionsbereichen z. B. Herstellung, Verwaltung, Vertrieb gegliedert.)
Wenn die handelsrechtliche GuV nach UKV aufgestellt wird, verlangt die Taxonomie zusätzlich sog. nachrichtliche Angaben, in denen wichtige Werte auch nach GKV-Struktur angeben werden können. Das funktioniert in der E-Bilanz über eigene Taxonomie-Positionen, die speziell als „Nachrichtlich“ gekennzeichnet sind.
Diese Nachrichtlichen Positionen sind wie Davon-Positionen, welche nicht in die Gesamtsumme eingehen, es können dafür separate Konten genutzt werden oder auch bereits zugeordnete Konten aus der Saldenliste als Davon Ausweis auf diesen Positionen verwendet werden (Teilzuordnung mit STRG). Am einfachsten wäre es aber (auch für die Folgejahre) wenn die ERP diese parallel, als GKV Konto mit in die Saldenliste überträgt (unter separater Kontonummer).
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