Internationaler Informationsaustausch CbCR / Pillar2
Übermittelt werden die Informationen in einem länderbezogenen Bericht an die Finanzbehörden. Dabei existieren unterschiedliche Arten von Berichten. In Deutschland müssen seit 2016 nicht öffentliche, länderbezogene Berichte nach § 138a AO an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt werden.