Wurde innerhalb des Anlagespiegel Wertentwicklung die Position „Buchwert zum Ende der Vorperiode“
werthaltig übermittelt, gilt Folgendes:
„Anschaffungs- und Herstellungskosten zum Anfang der Periode"
- (minus)
„Kumulierte Abschreibungen zum Anfang der Periode“
= „Buchwert zum Ende der Vorperiode“
Diese Prüfung wird für alle Wertekombinationen bezüglich der Dimensionen „Positionen des
Anlagevermögens“ Handelsbilanz, Steuerbilanz und „steuerliche Überleitung“ durchgeführt.
Die letzte Spalte „Buchwert zum Ende der Vorperiode“ im Anlagespiegel war bisher (Stand: Taxonomie 6.6) nicht verpflichtend zu übermitteln und kann auch vollständig weggelassen werden.
Wird sie jedoch ausgefüllt (was bei Folgeprojekten automatisch geschieht) und danach Anpassungen gemacht werden, muss das Ergebnis wieder die Differenz der beiden Anfangswerte darstellen (siehe obenstehende Formel).
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